Klassen





Hier findest du einen Überblick über sämtliche Klassen für das Auto und Motorrad. 
Ruf uns einfach an, wenn du weitere Fragen hast oder dich anmelden möchtest.
Hinweis: Wir haben nur Schaltwagen.


B
Kfz:
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen, außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
• Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)


B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
(wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich)
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)


BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
(keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss aber sein!)
Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)




Mofa
Krafträder:
• Hubraum max. 50 cm³
• bbH bis max. 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre


A1
Krafträder:
• Hubraum max. 125 m³
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 m³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
• Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre


A2
Krafträder:
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre


A
Krafträder:
• Hubraum über 50 cm³ oder
• bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
• Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW
Mindestalter:
• 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
• 21 Jahre für Trikes
• 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb


 


 

Theorie Unterricht
Montag und Donnerstag 19:00 Uhr -20:30 Uhr

Grundstoff
• Thema 1: Persönliche Voraussetzungen
• Thema 2: Risikofaktor Mensch
• Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
• Thema 4: Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
• Thema 5: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende
  Fahrweise
• Thema 6: Vorfahrt und Verkehrsregelungen
• Thema 7: Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie
  Bahnübergänge
• Thema 8: Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
• Thema 9: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,
  Verkehrsbeobachtung
• Thema 10: Ruhender Verkehr
• Thema 11: Verhalten in besonderen Situationen,
  Folgen von Verstößen
• Thema 12: Lebenslanges Lernen

 

Klassenspezifischer Stoff
Klasse B:
• Thema B1: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit dem Kfz
• Thema B2: Fahren mit Solokraftfahrzeugen + Zügen


Klasse A1, A2 und A:
• Thema A1: Fahrer, Beifahrer und Fahrzeug
• Thema A2: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
• Thema A3: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
• Thema A4: Fahrtechnik und Fahrphysik


 

 





 

Praxis Unterricht

 

Für die Klassen A1, A2, A, B und BE gibt es

gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten.

Diese müssen nach der eigentlichen Ausbildung gefahren werden.

Unter Ausbildung versteht man die normalen Fahrstunden, in denen ihr lernt, das Fahrzeug sicher, zügig und gewandt zu führen.


B, A1, A2, A
• 5 Überlandfahrten
• 3 Nachtfahrten
• 4 Autobahnfahrten

 

BE
• 3 Überlandfahrten
• 1 Nachtfahrten
• 1 Autobahnfahrten