Fahrerlaubnisklasse | Fahrzeugbeschreibung | Alter | Einschluss | |
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B und BF17
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Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
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17 Jahre / 18 Jahre | AM, L | Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF 17) |
BE und BEF17
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Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
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17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahre |
Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17) Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig |
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B mit Schlüsselzahl 96
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Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
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17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahr |
Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17) Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig |
Fahrerlaubnisklasse | Fahrzeugbeschreibung | Alter | Einschluss | |
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A
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Krafträder
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20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2 21 Jahre für dreirädrige Kfz 24 Jahre Direkteinstieg |
A1, A2, AM | Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren und mit 20 Jahren ist beim 2jährigen Vorbesitz der Motorrad-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich |
A1
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Krafträder
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16 Jahre | AM | Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. |
A2 (A beschränkt)
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Krafträder
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18 Jahre | A1, AM | Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. |
AM (S und M)
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Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor
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16 Jahre | Zweirädrige Kleinkrafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. | |
Mofa
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Verbrennungs- oder Elektromotor
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15 Jahre |
Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse. |
Für die Klassen A1, A2, A, B und BE gibt es gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten. Diese müssen nach der eigentlichen Ausbildung gefahren werden. Unter Ausbildung versteht man die normalen Fahrstunden, in denen ihr lernt, das Fahrzeug sicher, zügig und gewandt zu führen.
Es gibt 3 verschiedene Sonderfahrten:Klasse | Überlandfahrt | Beleuchtungsfahrt | Autobahnfahrt |
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A1 | 5 | 3 | 4 |
A2 | 5 | 3 | 4 |
A | 5 | 3 | 4 |
B | 5 | 3 | 4 |
BE | 3 | 1 | 1 |